Antragstellung und Abrechnung

Wenn Sie einem Patienten zum ersten Mal medizinisches Cannabis verordnen, benötigt der Patient zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung eine Genehmigung seiner Krankenkasse. Grundvoraussetzung zur Kostenübernahme ist, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt. Die genaue Formulierung der entsprechenden Gesetzesgrundlage und weitere Informationen zur Verordnung finden Sie hier. Die Ablehnung eines entsprechenden Antrags ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 

Wenn Sie die Dosis einer Cannabismedikation anpassen wollen oder ein Wechsel auf ein anderes den Patienten auf ein anderes Cannabispräparat in standardisierter Qualität ansteht (ohne Wechsel der Darreichungsform), ist keine erneute Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. 

Hinweise zur Abrechnung

Zur Abrechnung bestimmter Leistungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Medizinalcannabis, Antragstellung und Begleiterhebung stehen Ihnen die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) zur Verfügung.

Die GOP bzgl. der Verordnung von Cannabispräparaten im Überblick1

Hier sehen Sie, was bei der Abrechnung von Cannabinoiden zu beachten ist:1

  • Die GOP 01626 kann bis zu 4 Mal im Krankheitsfall berechnet werden, da eine Genehmigung für jede Erstverordnung erforderlich ist – also auch bei einem Wechsel der Darreichungsform.1
  • Die neuen GOP 01460 und GOP 01461 können nur im Zeitraum der 5-jährigen Begleiterhebung abgerechnet werden, das heißt bis zum 31. März 2022.1
  • Bei einem Therapiewechsel (einem Wechsel der Darreichungsform) kann die GOP 01461 erneut abgerechnet werden, allerdings höchstens 4 Mal im Krankheitsfall.1
  • Medizinische Verdampfer (Vaporisatoren) sind Applikationshilfen und können über Hilfsmittelrezept verordnet werden. Zur Erstattung muss ein Antrag zur Behandlung mit medizinischem Cannabis von der Krankenkasse bewilligt worden sein.12

 

 

BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; CanBV: Cannabis-Begleiterhebungs Verordnung; GOP: Gebührenordnungspositionen; SGB: Sozialgesetzbuch

Referenzen:

  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berlin. Arzneimittelverordnung: Cannabis – was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen., unter: www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php (zuletzt aufgerufen November 2020).
  2. Grotenhermen F, Häußermann K. Cannabis: Verordnungshilfe für Ärzte. 3., aktualisierte Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 2019. 
  3. Barmer, Berlin. Drei Jahre Cannabis-Gesetz – Mehr als zwei Drittel der Anträge werden bewilligt. Presseinformation vom 7. Februar 2021 Unter: www.barmer.de/presse/presseinformationen/pressemitteilungen/drei-jahre-cannabis-gesetz---mehr-als-zwei-drittel-der-antraege-werden-bewilligt--225248 (zuletzt aufgerufen Februar 2021).
  4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Cannabis als Medizin. Hinweise für Ärzte. Unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Hinweise_Aerzte/_node.html (zuletzt aufgerufen November 2020).
  5. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz. Verordnung über die Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung - CanBV). Unter: www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/31.html (zuletzt aufgerufen November 2020).
  6. Cremer-Schaeffer P, Sudhop T, Broich K. Begleiterhebung zu Medizinischem Cannabis: Grundlage für die klinische Forschung. Dtsch Arztebl 2017;114(14): A-677 / B-583 / C-569.
  7.  Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.. Bei welchen Indikationen dürfen cannabishaltige Arzneimittel verordnet werden? Unter: www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/hrf_faq/bei-welchen-indikationen-duerfen-cannabishaltige-arzneimittel-verordnet-werden-2/ (zuletzt aufgerufen Dezember 2020). 
  8. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berlin. Arzneimittelverordnung: Cannabis – was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen, unter: www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php (zuletzt aufgerufen November 2020).
  9. Bundesärztekammer, Berlin. FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin, unter: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Versorgung/Cannabis.pdf (zuletzt aufgerufen November 2020).
  10. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn. Zugangsportal zur Cannabisbegleiterhebung. Unter: www.begleiterhebung.de (zuletzt aufgerufen November 2020).
  11. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Cannabis als Medizin. Begleiterhebung, unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Begleiterhebung/_node.html  (zuletzt aufgerufen Dezember 2020). 
  12. Cannabis Ärzte. Kostenübernahme Verdampfer, unter: www.cannabis-aerzte.de/kostenuebernahme-verdampfer/ (zuletzt aufgerufen November 2020).