STADA: Vorstand der STADA Arzneimittel AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments

23.03.2018


STADA: Vorstand der STADA Arzneimittel AG beschließt Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments

Bad Vilbel, 23. März 2018 – Der Vorstand der STADA Arzneimittel AG (STADA) hat heute nach Börsenschluss beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der STADA zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen, wodurch die Aufnahme des Handels der STADA Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst wird.

Durch den Wechsel des Börsensegments werden die Zulassungsfolgepflichten der Gesellschaft wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Dadurch kann die Gesellschaft erheblichen Kostenaufwand reduzieren und Prozesse effizienter gestalten. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.


Kontakt
STADA Arzneimittel AG / Investor Relations / Leslie Iltgen / Stadastraße 2–18 / 61118 Bad Vilbel / Tel.: +49 (0) 6101 603-173 / Fax: +49 (0) 6101 603-215 / E-Mail: leslie.iltgen@stada.de

 

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