NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.

29.06.2018


NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.

NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.


Bad Vilbel, 29. Juni 2018 –

STADA Arzneimittel AG ("STADA") hat heute eine Einladung zur Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der STADA Anleihe 2015/2022 (ISIN: XS1213831362, WKN: A14KJP, Common Code: 121383136) (die "STADA-Anleihe 2015") veröffentlicht. Die Einladung wurde erforderlich, da in der ersten Abstimmung ohne Versammlung vom 26. bis 28. Juni 2018 das gesetzlich erforderliche Quorum nicht erreicht wurde. Ziel der Gläubigerversammlung ist erneut, einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu bestellen und technische Anpassungen an den Anleihebedingungen der STADA-Anleihe 2015 vorzunehmen.


Diese Anpassungen der STADA-Anleihe 2015 werden von STADA im Zusammenhang mit einer möglichen Gewährung von Kreditsicherheiten durch STADA und bestimmte Tochtergesellschaften unter der Finanzierungsstruktur der Mehrheitsgesellschafterin, der Nidda Healthcare GmbH aus dem Jahr 2017 (die "Sicherheiten") vorgenommen. Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters unter der STADA-Anleihe 2015 ist darauf angelegt, dass die Inhaber der STADA-Anleihe 2015 an Sicherheiten, die zugunsten der Gläubiger unter der Finanzierungsstruktur der Nidda Healthcare GmbH aus dem Jahr 2017 bestellt werden, auf gleiche und anteilige Weise partizipieren können. STADA fordert die Anleihegläubiger der STADA-Anleihe 2015 daher auf, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen.
Um den Anleihegläubigern eine zusätzliche Alternative im Hinblick auf ihre Investition in die Schuldverschreibungen zu bieten, hat STADA zeitgleich bekannt gegeben, jedem Anleihegläubiger der STADA-Anleihe 2015 den Rückkauf seiner Schuldverschreibungen zum Nominalbetrag nebst aufgelaufener Zinsen bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung im Rahmen eines Rückkaufangebotes (das "Rückkaufangebot") anzubieten. Einzelheiten zu den Bedingungen, Konditionen und technischen Details des Rückkaufangebots ergeben sich aus dem Rückkauf-Memorandum vom 29. Juni 2018 (das "Rückkauf-Memorandum"), das bei der Deutschen Bank Aktiengesellschaft als Tender Agent und auf der Website der STADA verfügbar ist.


Das Rückkaufangebot beginnt am 29. Juni 2018 und endet am 10. Juli 2018 um 15.00 Uhr deutscher Zeit, soweit es nicht durch die Emittentin verlängert oder vorher gekündigt wird. Anleihegläubiger, die sich am Rückkaufangebot beteiligen möchten, müssen vor dem Enddatum ein wirksames Angebot ihrer Schuldverschreibungen abgegeben haben. STADA behält sich insbesondere das Recht vor, nach alleinigem und eigenem Ermessen (i) Angebote von Schuldverschreibungen nicht zu akzeptieren, (ii) Schuldverschreibungen nicht zu kaufen oder (iii) die Bedingungen des Rückkaufangebots in jeglicher Weise zu ändern (inklusive, aber nicht abschließend den Kaufpreis zu ändern). Das Rückkaufangebot gilt nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika.


Kontakt: STADA Arzneimittel AG / Corporate Treasury / Frank Seiler / Stadastraße 2–18 / 61118 Bad Vilbel / Tel.: +49 (0) 6101 603-4476 / Fax: +49 (0) 6101 603-3721 / E-Mail: frank.seiler@stada.de

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