Bauen Sie ihr Wissen zu Ginkgo und Ginkgo STADA® aus

Der verlegte Schlüssel, der verschwitzte Termin, der entfallene Name – das Gedächtnis lässt uns manchmal einfach im Stich. Nimmt die Vergesslichkeit im Alter jedoch zu, kann das der Vorbote einer Demenz sein. In diesem Training betrachten wir die Volkskrankheit Demenz in Zahlen und Zielgruppen, wir untersuchen das Entstehen von Demenz genauer und Sie erfahren, warum die Beratung in der Apotheke so wichtig ist. Im Anschluss stellen wir Ihnen die Vorteile von Ginkgo und Ginkgo STADA® im Detail vor – auch im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs. Freuen Sie sich auf jede Menge Fachwissen, denn: Je früher Anzeichen für eine Demenz erkannt werden und die Einnahme beginnen kann, desto besser die Prognose.

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*Teilnahmebedingungen: Ginkgo-Gewinnspiel 2023

Das Gewinnspiel wird veranstaltet durch die STADA Consumer Health Deutschland GmbH, Stadastraße 2–18, 61118 Bad Vilbel (nachfolgend: Veranstalter).

Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie fünf Fragen auf https://fachbereiche.stada.de/ stada-consumer-health/stada-now/gewinnspiele/ginkgo-quiz korrekt beantworten und Ihre Kontaktinformationen vollständig ausfüllen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre persönlichen Daten vollständig angeben, um eine effiziente Kommunikation im Falle eines Gewinns zu ermöglichen. Ihre Teilnahme am Gewinnspiel wird erst nach der vollständigen Beantwortung der Fragen und der richtigen Angabe Ihrer Kontaktdaten als gültig erachtet.

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 01.10.2023 bis zum 31.01.2024. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten die Wettbewerbsteilnehmenden die Möglichkeit, einmalig am Gewinnspiel teilzunehmen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss werden eingehende Einsendungen nicht berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigt sind Apotheken-Mitarbeitende, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind Privatpersonen, alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeitende des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen.

Der mögliche Gewinn ist einer von 50 Gutscheinen der Douglas Holding AG im Wert von 20 € (in Worten: zwanzig Euro). Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, die 5 Fragen richtig beantwortet und ihre Kontaktdaten angegeben haben. Die Gewinner:innen werden telefonisch, persönlich oder per E-Mail kontaktiert. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell anfallende Versandkosten für die Gewinne übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner:in. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.

Datenschutz: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) nötig. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und im Anschluss gelöscht. Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO können unter https://www.stada.de/konzern/ueber-stada/compliance.html abgerufen werden.

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an trademarketing@stada.de zu richten.

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.